Förderungs­möglichkeiten und Kosten

Damit Ihre Kosten zur Erfüllung Ihres Kinderwunsches möglichst gering bleiben, unterstützt Sie unser Abrechnungsteam sehr gerne bei der Organisation der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Wenden Sie sich gerne frühzeitig an unser Abrechnungsteam, damit Ihre Kinderwunschbehandlung nicht durch die ausstehende Genehmigung Ihrer Krankenkasse verzögert wird.

Das Abrechnungsteam

Gesetzliche Kranken­kasse (GKV)

Bei gesetzlicher Krankenversicherung müssen Paare für die außerkörperliche Befruchtung die Hälfte (50%) der Behandlungs- und Medikamentenkosten selbst bezahlen (bei IVF ca. 1.500 bis 2.000 €). Einige Krankenkassen übernehmen inzwischen diesen Eigenanteil der Paare teilweise oder auch zu 100% (sogenannte Satzungsleistungen) oder bieten eine integrierte Versorgung an, die ebenfalls eine Kostenersparnis darstellt. Bei diesem Informationsportal können Sie hierzu aktuelle Informationen der jeweiligen Krankenkassen finden.

Bitte nehmen Sie in jedem Fall vor Beginn der Behandlung Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf, da sich die Leistungen einer Krankenkasse jederzeit ändern können.

Gesetzliche Krankenkassen zahlen allerdings nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Sie müssen verheiratet sein.
  2. Ausschließliche Verwendung Ihrer eigenen Ei- und Samenzellen
  3. Sie müssen beide zwischen 25 und 39 Jahre alt sein (obere Altersgrenze beim Mann 49 Jahre).
  4. Nach einer Sterilisation besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Leistungen zur künstlichen Befruchtung.

Private Kranken­kasse (PKV)

Hier gilt das sogenannte das „Verursacherprinzip“. Die PKV zahlt nur, wenn die Ursache der Kinderlosigkeit beim PKV-Versicherten nachgewiesen wird. Wenn Sie privat versichert sind, empfehlen wir eine frühzeitige individuelle Beratung durch unser Abrechnungsteam.

Das Abrechnungsteam im Büro

Länderförderung von Kinderwunsch­behandlungen in Bayern (800 - 1800 Euro)

Unser Abrechnungsteam hilft Ihnen bei der Antragstellung durch das Ausstellen
von Bescheinigungen. Sie können auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums schon vorab prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Förderung haben.

Die Förderhöchstbeträge liegen für die erste, zweite und dritte

• IVF-Behandlung bei bis zu 800 Euro
• ICSI-Behandlung bei bis zu 900 Euro

Für den vierten Behandlungszyklus werden

• bei der IVF-Behandlung bis zu 1.600 Euro des Eigen- bzw. Selbstkostenanteils

und

• bei der ICSI-Behandlung bis zu 1.800 Euro des Eigen- bzw. Selbstkostenanteils erstattet.

Anträge online

Die Förderanträge können online ausgefüllt werden. Auf der Seite des Zentrums Bayern Familie und Soziales finden Sie den Einstieg in den Antragsprozess ganz unten rechts: Klicken Sie dort im blauen Feld mit dem weißen Pfeil auf "Starten".

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

• Behandlungsplan mit den voraussichtlich entstehenden Kosten (Kostenvoranschlag von profertilita).
Ärztliche Erklärung, dass diese Maßnahme erforderlich ist und um welchen Behandlungszyklus es sich handelt (von profertilita zu bescheinigen). Achtung: Dies ist nur die Anlage zu Ihrem Antrag; bitte fügen Sie sie Ihrem Antrag bei!

Beim Wiederholungsversuch:
Ärztliche Bescheinigung, welcher Behandlungszyklus wiederholt wird (das gleiche Formular wie vorstehend; von profertilita auszufüllen). Von privat Krankenversicherten, Beihilfe-/Heilfürsorgeberechtigten und Anspruchsberechtigten gegenüber sonstigen Leistungsträgern zusätzlich: Kostenübernahmeerklärungen oder Negativbescheid.

Auszahlungsantrag
Erst nach der Behandlung können Sie den Antrag auf Auszahlung der Fördersumme stellen. Hierzu sind Kopien aller Rechnungen der Behandlung beizufügen.